Recht und Maß in der Gartengestaltung

Bei der Planung und Gestaltung eines Gartens gibt es einige Themen, bei denen man sich mit Gesetzen und Vorschriften auseinandersetzen muss. Die wichtigsten und wesentlichen Vorgaben finden sich im örtlichen Bebauungsplan (individuell für jedes Wohngebiet), dem Nachbarschaftsrecht (individuell für jedes Bundesland) und in der Landesbauordnung mit den jeweiligen Ausführungsverordnungen (individuell für jedes Bundesland). Grundsätzlich drehen sich diese Vorschriften um drei Hauptaspekte:

1. Die Gartengestaltung aus ästhetischen Gesichtspunkten.

Bei den Vorgaben zur ästhetischen Gestaltung geht es insbesondere darum, wie sich ein Garten in das Stadt-/Dorfbild und die umgebende Landschaft einfügt. Allem voran finden sich diese Richtlinien in den örtlichen Bebauungsplänen. Hier finden sich meist Hinweise für die Einfassungen von Grundstücken (Zaun, Sichtschutz), zur Lage und Beschaffenheit von Belagsflächen (Einfahrten, Stellplätzen, Terrassen), aber auch zur Höhenlage und topographischen Gestaltung eines Geländes (Geländeanschüttungen/-abgrabungen, Stützmauern).

2. Die Gartengestaltung im Grenzgebiet

Für den sensiblen Grenzbereich zwischen zwei Privatgrundstücken und zu landwirtschaftlich genutzten Flächen (z. B. auch Gärtnereien), stellt das Nachbarschaftsrecht für jedes Bundesland individuell klare und umfassende Regeln auf. Diese Regeln zielen vor allem darauf ab, beiderseitige Beeinträchtigungen (z. B. unerwünschte Einblicke, unverhältnismäßige Beschattung, Beeinträchtigungen durch übergreifende Äste und Wurzeln) auszuschließen. Die Regelungen des Nachbarschaftrechts gelten nicht für Grenzen gegenüber öffentlichem Grund, hier greift der oben genannte Bebauungsplan.

3. Die Gartengestaltung hinsichtlich Technik, Sicherheit und Naturschutz

Des Weiteren gibt es Regelungen bezüglich der Technik und Sicherheit (z. B. Standsicherheit von Stützmauern oder Sicherung von Absturzstellen) oder dem Natur- und Landschaftsschutz (Erhalt von Landschaftsbild oder vorhandenen Biotopen). Vorgaben zur Technik und Sicherheit finden sich vor allem in den jeweiligen Landesbauordnungen bzw. den zugehörigen Ausführungsverordnungen. Hier findet sich unter anderem, ab welchem Umfang z. B. Stützmauern oder Erdbewegungen genehmigungspflichtig sind, also einer individuellen Prüfung bedürfen. Ob und inwieweit Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutz gelten, hängt davon ab, ob ein Grundstück eine entsprechende Einstufung hat. Dies in Erfahrung bringen kann man (in Baden-Württemberg) über den Kartenservice der LUBW oder über Nachfrage beim zuständigen Bauamt.

Grundsätzlich sollte man bei einer Gartengestaltung jedes Vorhaben mit dem Bebauungsplan, dem Nachbarschaftsrecht und der Landesbauordnung abgleichen und gegenüber Nachbarn, Natur und Landschaft rücksichtsvoll Maß halten. Bei meinen Gartenplanungen habe ich die wesentlichen Aspekte stets im Blick und kann Sie hinsichtlich Sichtschutz, Topographie und Stützmauern, Belagsflächen, Pflanzungen und Poolbau beraten.

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